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Besteuerung wird abgeschafft: Keine Emissionsabgabe

Geschrieben von veb.ch | 26/08/2021 10:14
An der Schlussabstimmung vom Freitag, 18. Juni 2021, hat das Parlament beschlossen, die Emissionsabgabe definitiv abzuschaffen.

Gegenwärtig besteuert die ESTV die Zuführung von Eigenkapital in Schweizer Aktiengesellschaften und GmbH mit 1 % Emissionsabgabe, welche die Gesellschaft bezahlen muss (Freigrenze 1 Mio.). Neu entfällt diese Steuer.

Unter dieser Bestimmung muss auch geprüft werden, ob Zuschüsse, ein verdecktes Eigenkapital, oder die Umwandlung einer Personenunternehmung in eine AG oder GmbH mit der Emissionsabgabe besteuert wird.

Die Änderung des Stempelgesetzes, das die Emissionsabgabe beinhaltet, unterliegt dem fakultativen Referendum von 100 Tagen. Ein überparteiliches Komitee bestehend aus SP, Grünen und Gewerkschaften will das Referendum gegen die Abschaffung der Stempelsteuer ergreifen.

An unserem Tagesseminar JAP orientieren wir Sie im Detail über die steuerlichen Folgen dieser neuen gesetzlichen Bestimmung. Ausserdem erfahren Sie auch die Neuheiten über:

  • Privatanteil von 10.8%
  • Das neue Erbrecht – auch für Nachfolgeregelungen
  • Steuerliche Folgen bei Homeoffice und Covid-19
  • Grenzgänger
  • Neue Kreisschreiben, Merkblätter, Brancheninformationsbroschüren

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